Reparaturbonus – fördert die Reparatur von Elektrogeräten

Der Reparaturbonus fördert die Reparatur defekter Elektrogeräte. So schonen Sie Ressourcen und Umwelt.
Wo gibt es den Reparaturbonus? Welche Förderung ist möglich? Wie beantragen Sie ihn für Handys, Haushaltsgeräte oder Elektronik?

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Übersicht: Reparaturbonus nach Bundesland und Stadt

Region/Bundesland Förderung Maximalbetrag Status
Reparaturbonus Berlin 50 % der Reparaturkosten, mind. 75 €, max. 200 €; 100 % Ersatzteile in Repair-Cafés bis 200 € 200 € Fördermittel 2025 ausgeschöpft, aktuell keine Anträge, ab 2026 wieder möglich
Reparaturbonus Thüringen 50 % der Reparaturkosten im Betrieb, max. 100 €; Repair-Café 100 % Ersatzteile bis 100 € 100 € weiterhin verfügbar
Reparaturbonus Sachsen 50 % der Reparaturkosten, bis 200 € (Mindestrechnung 115 €), bis 2 Reparaturen/Jahr 200 € Ab 10. November 2025 wieder verfügbar
Reparaturbonus Bielefeld 50 % der Kosten, max. 150 € pro Reparatur; Bielefeld Pass: 100 % bis 300 €; max. 3 Anträge/Jahr 150–300 € Seit August 2024 ausgeschöpft, Neuauflage möglich
Reparaturbonus Fürth 20 % der Reparaturkosten, einmal jährlich, Mindestbetrag 50 € 50 € Laufend verfügbar
Reparaturbonus Landkreis Aschaffenburg 20 % der Reparaturkosten, max. 50 € pro Reparatur, max. 2 Reparaturen/Jahr 50 € Laufend verfügbar
Reparaturbonus Landkreis Miltenberg 20 € (bis 150 €), 40 € (über 150 €), max. 25 % der Rechnung, Mindestbetrag 50 € 40 € Laufend verfügbar, begrenzte Fördermittel
Reparaturbonus Starnberg 20 % der Reparaturkosten, bis 50 € jährlich pro Person 50 € Laufend verfügbar

Tipp: Informieren Sie sich auch bei Ihrer Stadt oder Gemeinde über lokale Förderprogramme und aktuelle Antragsfristen.

Weitere Infos:

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Häufige Fragen

  1. Wer kann den Reparaturbonus beantragen?
    • Privatpersonen mit Wohnsitz in der jeweiligen Region.
  2. Welche Geräte sind förderfähig?
    • Elektro und Elektronikgeräte (z. B. Handys, Tablets, Haushaltsgeräte).
  3. Wie läuft die Antragstellung ab?
    • In den meisten Regionen online oder direkt beim lokalen Fachbetrieb. Quittung/Rechnung und Nachweis erforderlich.
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Reparaturbonus im Ausland

  • Österreich: 50% der Kosten bis 200 €, fördert auch Fahrräder.
  • Frankreich: Bonus auch für Schuhe und Möbel erhältlich.
  • Schweiz (Zürich): Pilotprojekt ab 2026, bis 100 Franken pro Jahr (max. 50% der Kosten).
reparieren statt wegwerfen

EU-Recht auf Reparatur

Bis spätestens Sommer 2026 gilt europaweit das Recht auf Reparatur. Hersteller müssen Ersatzteile mindestens 15 Tage lieferbar halten und auch ältere Geräte reparieren, wenn dies günstiger oder gleich teuer ist wie eine Neuanschaffung. Jedes Land muss mindestens eine Fördermaßnahme, wie einen Reparaturbonus, bereitstellen.

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Fazit:
Mit dem Reparaturbonus sparen Sie bares Geld und leisten einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz. Prüfen Sie regelmäßig regionale Angebote – neue Förderprogramme werden oft kurzfristig angekündigt.

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