Thüringer Reparaturbonus

Der Reparaturbonus Thüringen ist eine Initiative des
Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz und der Verbraucherzentrale Thüringen.
Und ging am 15. Mai 2024 in die vierte Runde.
Ziel ist es, Thüringer Bürger zu ermutigen, defekte Elektrogeräte reparieren zu lassen.
Anstatt sie zu ersetzen. Um sowohl Geld zu sparen als auch die Umwelt zu schonen.


Reparaturbonus online beantragen

Nach der Reparatur und der bezahlten Rechnung, stellen Sie den Antrag: Gehen Sie auf die Website der Verbraucherzentrale Thüringen

  1. Benutzerkonto: Anmelden um den Antrag verwalten zu können. (Wenn Sie noch kein Benutzerkonto haben, dann erstellen Sie eines. Und stimmen der Datenschutzerklärung zu).
  2. Online-Antrag ausfüllen
  3. Dokumente hochladen:
    1. Reparaturrechnung
    2. Zahlungsbeleg (Kassenzettel oder Kontoauszug)
      • Bei Reparaturen in einem Repair-Café benötigen Sie zusätzlich den Laufzettel (Vorderseite und Rückseite) und die Rechnung für das Ersatzteil (falls vorhanden).
  4. Antrag absenden: Sie erhalten eine Bestätigungs-E-Mail (evtl. im Spam-Ordner nachsehen). Falls nicht, kontaktieren Sie reparaturbonus@vzth.de.

Das Geld wird nach der Bewilligung auf Ihr Bankkonto überwiesen. (Die Bearbeitung kann je nach Andrang, einige Wochen dauern.)

Beratung zum Reparaturbonus: Verbraucherzentrale Thüringen Tel. (0361) 555 14 35 (Di, Mi, Do, 13-15 Uhr), für Ihre Fragen

Reparaturbonus Thüringen

Elektrogerät reparieren lassen

Lassen Sie das defekte Elektrogerät in einem Fachbetrieb reparieren. Oder reparieren Sie das Gerät selbst in einem Repair-Café.

  1. Fachbetriebe sind Reparatur-Werkstätten, Kundendienst des Herstellers und Elektronikfachmärkte.
    Den Gewerbebetrieb können Sie frei wählen.
    1. vor Ort
    2. oder Versandwerkstatt (Reparaturwerkstatt muss nicht in Thüringen sein. Bedingung ist, ein Land innerhalb des Binnenmarktes der EU)
  2. Repair-Café
Reparaturservice (Symbol)

Wie hoch ist der Thüringer Reparaturbonus?

Erstattet werden:

  • 50% der Reparaturkosten in einem Gewerbebetrieb
  • 100% der Kosten für Ersatzteile in Repair-Cafés

Die maximale Förderhöhe beträgt 100 Euro pro Person und Kalenderjahr (hier zählt das Rechnungsdatum).

Es können mehrere Anträge innerhalb eines Jahres gestellt werden. Solange bis die maximale Förderhöhe erreicht ist.
Für die Anträge gibt es eine Bagatellgrenze, siehe Förderbedingungen.

reparieren statt wegwerfen

Förderbedingungen / Voraussetzungen:

  1. Privatpersonen, mindestens 18 Jahre alt, mit Hauptwohnsitz in Thüringen.
    • ausgeschlossen sind juristische Personen, wie Schulen, Vereine, Unternehmen (d.h. die Rechnung muss auf eine Privatperson ausgestellt sein)
  2. Bagatellgrenze: Die Rechnung muss mindestens 50 Euro betragen (bei Reparaturen durch einen Gewerbebetrieb), oder 25 Euro (bei Reparaturen in einem Repair-Café).
  3. haushaltsübliche Elektrogeräte
    • wie z.B. Handys, Tablets, Waschmaschinen, Kaffeemaschinen, Geschirrspüler, Elektro-Herde, PC/Laptops etc. siehe Liste förderfähige Elektrogeräte
      • jedoch kein benzinbetriebener Rasenmäher (ist kein Elektrogerät)
  4. Reparaturen müssen in einem Fachbetrieb (z.B. eine Versandwerkstatt) oder in einem Repair Café durchgeführt worden sein
    • Eigenreparaturen, die Sie zuhause durchführen, werden nicht gefördert
  5. Rechnungsdatum: Die Reparaturrechnung muss auf den 15. Mai 2024 oder später datiert sein.
  6. Der Bonus wird gewährt, solange entsprechende Fördermittel zur Verfügung stehen.
    Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Reparaturbonus.

FAQs zum Reparaturbonus-Programm

siehe häufig gestellte Fragen

Reparaturservice (Symbol)

Sie können den Antrag notfalls auch per Post schicken (Dokumente unterschreiben?), an:

Verbraucherzentrale Thüringen e.V.
Projekt Reparaturbonus Thüringen
Eugen-Richter-Straße 45
99085 Erfurt
Deutschland

Tel. (0361) 555 14 35 (Di, Mi, Do 13-15 Uhr)

E-Mail: reparaturbonus@vzth.de
(E-Mail-Adresse nur für Fragen, nicht für die Antragsstellung)


Kein Internet? Dann fordern Sie den Antrag per Post an. Senden Sie einem frankierten Rückumschlag, an die Verbraucherzentrale.

Reparatur Symbol

Ziel des Förderprogramms:

Den Elektroschrott zu verringern. In dem die Nutzungsdauer der Elektrogeräte zu verlängert wird, durch Reparatur.
Denn viele defekte Elektrogeräte landen auf dem Wertstoffhof. Reparieren lohnt sich oft nicht.
Der Hauptgrund ist, laut einer Umfrage, die hohen Reparaturkosten (74% der Befragten).

Thüringens Umweltminister Bernhard Stengele:

  • „In Thüringen wird Tüfteln und Reparieren belohnt – und damit schonen wir die Umwelt und viele Geldbeutel.“

Es werden auch viele altgediente Geräte repariert, so Dr. Ralph Walther, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Thüringen.

Das Projekt fördert die regionale Wirtschaft, die lokalen Reparaturbetriebe. Und erhält wichtiges handwerkliches Know-how.

Nach dem Motto „Wegwerfen adé“.

  • schont Ressourcen und damit die Umwelt
  • fördert die Kreislaufwirtschaft
Reparaturservice3

Das Programm wird vom Fraunhofer IZM wissenschaftlich begleitet. Projektleiter ist Erik Poppe.
Dazu gibt es die Auswertung Sachbericht Reparaturbonus 3.0

Außerdem hat der Reparaturbonus ein CO2 Einsparpotenzial.
Es gibt in der EU die Bestrebung nach einem „Recht auf Reparatur“.

(Der Reparaturbonus ist somit das Gegenstück zur Abwrackprämie. Bei der Abwrackprämie wurde die Neuanschaffung gefördert. Und der Reparaturbonus fördert die Reparatur.)

Handy Reparatur Service

Der Smartphone Bildschirm ist gesprungen oder der Handy-Akku macht schlapp (auch Akku-Tausch wird gefördert, zählt als Reparatur).
Jetzt das Handy ganz bequem zur Reparatur einsenden und einen Bonus erhalten…

siehe auch Reparaturbonus in anderen Regionen.