Reparaturbonus: So sparen Sie bei der Reparatur von Elektrogeräten
Ihr Elektrogerät ist defekt (z.B. Handy)? Bevor Sie an einen Neukauf denken, prüfen Sie, ob es in Ihrer Region einen Reparaturbonus gibt.
In Deutschland existiert derzeit kein bundesweiter Reparaturbonus, im Gegensatz zu Österreich.
Im Jahr 2023 forderte die Verbraucherschutzministerkonferenz parteiübergreifend die Einführung eines bundesweiten Reparaturbonus für Elektro- und Elektronikgeräte.
Tipp: Informieren Sie sich bei Ihrer Stadt oder Gemeinde über die aktuellen Fördermöglichkeiten.

Regionale Reparaturboni in Deutschland:
Wichtig: Die folgenden Informationen können sich ändern. Bitte prüfen Sie immer die aktuellen Bedingungen der jeweiligen Förderprogramme, bevor Sie eine Reparatur in Auftrag geben.
Reparaturbonus Berlin
- Fördermittel aufgebraucht, 2025 keine Anträge mehr möglich
Seit dem 17. September 2024 wird die Reparatur von Elektrogeräten in Berlin gefördert.- Es werden 50 % der Reparaturkosten, maximal 200 Euro, übernommen (in Fachbetrieben). Der Mindestrechnungsbetrag beträgt 75 Euro.
- Bei Reparaturen in Repair-Cafés werden sogar die Kosten für Ersatzteile zu 100 % gefördert, bis maximal 200 Euro. Der Mindestrechnungsbetrag für das Ersatzteil ist 25 Euro.
- Aktuelle Laufzeit des Programms: Vom 18. Januar 2025 bis Ende 2025.
Reparaturbonus Thüringen
Kommt voraussichtlich im Juni 2025 zurück.
- Gefördert werden 50 % des Bruttobetrages, maximal 100 Euro. Bei Reparaturen durch einen Gewerbebetrieb.
- In Repair-Cafés werden 100 % der Kosten für verbaute Ersatzteile erstattet, maximal 100 Euro pro Person und Kalenderjahr.
- Der Reparaturbonus in Sachsen erstattete 50 % der Reparaturkosten (maximal 200 Euro, Mindestrechnungsbetrag 75 Euro) für privat genutzte Elektro- und Elektronikgeräte.
Dieses Programm wird im Jahr 2025 jedoch nicht fortgeführt. - Das Förderprogramm wurde 2024 beendet und wird 2025 nicht fortgeführt.

- Das Programm endete im August 2024. Eine Neuauflage für 2025 ist möglich, aber noch nicht bestätigt.
- Zuletzt wurden 50% der Reparaturkosten, maximal 150,00 € pro Gerät erstattet.
- Inhaber des Bielefeld Passes erhielten 100 % der Reparaturkosten, maximal 300,00 €.
- Pro Person waren bis zu 3 Anträge pro Jahr möglich.
Reparaturbonus Stadt Fürth
- 20% der Reparaturkosten, maximal jedoch 50 € einmal pro Jahr
Reparaturbonus Landkreis Aschaffenburg
Reparaturbonus Landkreis Aschaffenburg
- 20% der Reparaturkosten, maximal 50,00 € pro Reparatur
- Maximal 2 Reparaturen pro Jahr werden gefördert.
Reparaturbonus Landkreis Miltenberg
Reparaturbonus Landkreis Miltenberg
- Der Reparaturbonus richtet sich je nach Höhe der Reparaturrechnung 20 Euro (bis 150 Euro Rechnung) oder 40 Euro beträgt. Der Zuschuss ist auf maximal 25 % der Rechnungssumme begrenzt, wobei förderfähige Mindestrechnungssummen ab 50 Euro gelten.
Reparaturbonus Starnberg
- 20 % der Reparaturkosten, maximal jedoch 50,00 € je Person und Jahr
Weitere Infos:

Reparaturbonus in anderen Ländern
Reparaturbonus Österreich
- 50% der Reparaturkosten, maximal jedoch 200 Euro je Reparatur. Auch die Reparatur von Fahrrädern ist förderungsfähig.
- Aktuell nicht aktiv. Bitte informieren Sie sich vorab, ob das Programm wieder startet.
Reparaturbonus Frankreich
- Der Reparaturbonus in Frankreich gilt nicht nur für Elektrogeräte, sondern auch für Schuhe und Möbel.
Schweiz (Zürich): Ein dreijähriges Pilotprojekt soll Anfang 2026 starten, das den Zugang zu Reparaturen vereinfachen und finanziell mit einem Reparaturbonus unterstützen soll. Der Zuschuss beträgt maximal 100 Franken pro Kalenderjahr und Person, jedoch maximal 50 % der Reparaturkosten. Förderungsfähig ist die Reparatur von Elektronikgeräten, Textilien und Möbeln.

EU-weites Recht auf Reparatur:
Die EU hat ein Recht auf Reparatur beschlossen, um Reparaturen zu erleichtern.
Verbraucher sollen das Recht haben, kaputte Elektrogeräte vom Hersteller reparieren zu lassen, wenn die Reparatur nicht teurer ist als ein Ersatzgerät.
Hersteller müssen auch ältere Geräte reparieren und Ersatzteile vorrätig haben, die innerhalb von 15 Tagen geliefert werden können.
Die EU-Staaten müssen mindestens eine Maßnahme zur Förderung von Reparaturen ergreifen, wie z.B. Zuschüsse.
Das EU-weite Recht auf Reparatur muss bis spätestens Sommer 2026 in nationales Recht umgewandelt werden.
Kritik und Forderungen:
Verbraucherzentralen fordern eine Konkretisierung des „angemessenen Preises“ für Ersatzteile.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert einen bundesweiten Reparaturbonus und eine Ausdehnung des Rechts auf Reparatur auf weitere Produktgruppen.

Weitere Tipps zur Ressourcenschonung
- Repair-Cafés: Reparieren statt Wegwerfen In Repair Cafés helfen Ihnen Ehrenamtliche, Ihre Geräte kostenlos zu reparieren.
- Reparatur-Initiativen Es gibt viele lokale Initiativen, die sich für die Reparatur von Geräten einsetzen.
- Repair Cafes
- RepairMonitor
- International Repair Day 2023
- Elektrogeräte reparieren statt wegwerfen (Ratgeber)
- Reparieren statt Wegwerfen (Wertgarantie)
- Runder Tisch Reparatur
- Reparierbarkeit von Elektrogeräten: bessere Kennzeichnung nötig (Umweltbundesamt) Achten Sie beim Kauf auf Reparierbarkeit: Informieren Sie sich vor dem Kauf eines neuen Geräts, wie gut es repariert werden kann und ob Ersatzteile erhältlich sind.
- Digitaler Produktpass (geplant) Der digitale Produktpass soll Informationen über die Reparierbarkeit und Nachhaltigkeit von Produkten liefern.
weitere Ideen Ressourcen zu schonen:
- Tausch- u. Verschenkmärkte in Deutschland (Karte) Auf Tausch- und Verschenkmärkten können Sie gebrauchte Gegenstände kostenlos abgeben oder mitnehmen.
- mieten statt kaufen (Stiftung Warentest) Überlegen Sie, ob Sie bestimmte Geräte nicht lieber mieten sollten, anstatt sie zu kaufen.
- Zero Waste Map
Indem Sie den Reparaturbonus nutzen und auf die Langlebigkeit Ihrer Geräte achten, können Sie aktiv dazu beitragen, Ressourcen zu schonen und die Umwelt zu schützen!
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