Reparaturbonus: So sparen Sie bei der Reparatur von Elektrogeräten

Elektrogerät (z.B. Handy) ist defekt? Bevor Sie gleich an einen Neukauf denken, sehen Sie nach, ob es in Ihrer Region einen Reparaturbonus gibt.
Dieses staatliche Förderprogramm unterstützt Privatpersonen bei der Reparatur defekter Elektrogeräte.
Sie sparen damit bares Geld und tun sogar der Umwelt was gutes, weniger Elektroschrott.

Aktuelle Situation in Deutschland

In Deutschland gibt es keinen bundesweiten Reparaturbonus. Allerdings haben einige Bundesländer und Kommunen eigene Förderprogramme ins Leben gerufen oder diskutieren deren Einführung.

Ein bundesweiter Reparaturbonus für Elektro- und Elektronikgeräte wurde 2023 von der Verbraucherschutzministerkonferenz parteiübergreifend gefordert.

Die Programme sind regional unterschiedlich und werden von einzelnen Bundesländern, Landkreisen und Städten angeboten. Einige Programme sind bereits 2024 ausgelaufen oder werden 2025 nicht fortgeführt. Es ist wichtig, dass Sie sich vorab über die Bedingungen in Ihrer Region informieren und die aktuellen Informationen prüfen.

Reparaturservice (Symbol)

Regionale Reparaturboni in Deutschland:

Wichtig: Die folgenden Informationen können sich ändern. Bitte prüfen Sie immer die aktuellen Bedingungen der jeweiligen Förderprogramme, bevor Sie eine Reparatur in Auftrag geben.

Reparaturbonus Berlin

  • Seit dem 17. September 2024 wird die Reparatur von Elektrogeräten in Berlin gefördert.
    • Es werden 50 % der Reparaturkosten, maximal 200 Euro, übernommen (in Fachbetrieben). Der Mindestrechnungsbetrag beträgt 75 Euro.
    • Bei Reparaturen in Repair-Cafés werden sogar die Kosten für Ersatzteile zu 100 % gefördert, bis maximal 200 Euro. Der Mindestrechnungsbetrag für das Ersatzteil ist 25 Euro.
  • Aktuelle Laufzeit des Programms: Vom 18. Januar 2025 bis Ende 2025.

Reparaturbonus Thüringen

Aktuell keine Anträge.

  • Gefördert werden 50 % des Bruttobetrages, maximal 100 Euro. Bei Reparaturen durch einen Gewerbebetrieb.
  • In Repair-Cafés werden 100 % der Kosten für verbaute Ersatzteile erstattet, maximal 100 Euro pro Person und Kalenderjahr.
  • Aktuell sind die Fördermittel ausgeschöpft (Ende Oktober 2024). Eine Fortsetzung für 2025 ist jedoch geplant.

Reparaturbonus Sachsen

  • Der Reparaturbonus in Sachsen erstattete 50 % der Reparaturkosten (maximal 200 Euro, Mindestrechnungsbetrag 75 Euro) für privat genutzte Elektro- und Elektronikgeräte.
    Dieses Programm wird im Jahr 2025 jedoch nicht fortgeführt.
  • Das Förderprogramm wurde 2024 beendet und wird 2025 nicht fortgeführt.
Reparatur Symbol

Reparaturbonus Bielefeld

  • Das Programm endete im August 2024. Eine Neuauflage für 2025 ist möglich, aber noch nicht bestätigt.
  • Zuletzt wurden 50% der Reparaturkosten, maximal 150,00 € pro Gerät erstattet.
  • Inhaber des Bielefeld Passes erhielten 100 % der Reparaturkosten, maximal 300,00 €.
  • Pro Person waren bis zu 3 Anträge pro Jahr möglich.

Reparaturbonus Stadt Fürth

  • 20% der Reparaturkosten, maximal jedoch 50 € einmal pro Jahr

Reparaturbonus Landkreis Aschaffenburg

  • 20% der Reparaturkosten, maximal 50,00 € pro Reparatur
  • Maximal 2 Reparaturen pro Jahr werden gefördert.

Reparaturbonus Landkreis Miltenberg

  • Der Reparaturbonus richtet sich je nach Höhe der Reparaturrechnung 20 Euro (bis 150 Euro Rechnung) oder 40 Euro beträgt. Der Zuschuss ist auf maximal 25 % der Rechnungssumme begrenzt, wobei förderfähige Mindestrechnungssummen ab 50 Euro gelten.

Reparaturbonus Starnberg

  • 20 % der Reparaturkosten, maximal jedoch 50,00 € je Person und Jahr

Weitere Infos:

Reparaturservice (Symbol)

Reparaturbonus in anderen Ländern

Reparaturbonus Österreich

  • 50% der Reparaturkosten, maximal jedoch 200 Euro je Reparatur. Auch die Reparatur von Fahrrädern ist förderungsfähig.

Wiener Reparaturbon

  • Aktuell nicht aktiv. Bitte informieren Sie sich vorab, ob das Programm wieder startet.

Reparaturbonus Frankreich


Schweiz (Zürich): Ein dreijähriges Pilotprojekt soll Anfang 2026 starten, das den Zugang zu Reparaturen vereinfachen und finanziell mit einem Reparaturbonus unterstützen soll. Der Zuschuss beträgt maximal 100 Franken pro Kalenderjahr und Person, jedoch maximal 50 % der Reparaturkosten. Förderungsfähig ist die Reparatur von Elektronikgeräten, Textilien und Möbeln.

reparieren statt wegwerfen

EU-weites Recht auf Reparatur:

Die EU hat ein Recht auf Reparatur beschlossen, um Reparaturen zu erleichtern.
Verbraucher sollen das Recht haben, kaputte Elektrogeräte vom Hersteller reparieren zu lassen, wenn die Reparatur nicht teurer ist als ein Ersatzgerät.

Hersteller müssen auch ältere Geräte reparieren und Ersatzteile vorrätig haben, die innerhalb von 15 Tagen geliefert werden können.
Die EU-Staaten müssen mindestens eine Maßnahme zur Förderung von Reparaturen ergreifen, wie z.B. Zuschüsse.
Das EU-weite Recht auf Reparatur muss bis spätestens Sommer 2026 in nationales Recht umgewandelt werden.

Kritik und Forderungen:

Verbraucherzentralen fordern eine Konkretisierung des „angemessenen Preises“ für Ersatzteile.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert einen bundesweiten Reparaturbonus und eine Ausdehnung des Rechts auf Reparatur auf weitere Produktgruppen.

Handy Reparatur

Weitere Tipps zur Ressourcenschonung

weitere Ideen Ressourcen zu schonen:

Indem Sie den Reparaturbonus nutzen und auf die Langlebigkeit Ihrer Geräte achten, können Sie aktiv dazu beitragen, Ressourcen zu schonen und die Umwelt zu schützen!

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