Reparaturbonus Sachsen
Der Reparaturbonus Sachsen ist zurück. Ab Mitte November 2025 können Sie wieder den Zuschuss für die Reparatur Ihrer Elektro- und Elektronikgeräte beantragen.
Das Programm fördert Nachhaltigkeit. Schützt die Umwelt und stärkt das lokale Handwerk in Sachsen.

So funktioniert der Reparaturbonus:
- Reparatur bei einem teilnehmenden Reparaturbetrieb durchführen lassen.
- Rechnung bezahlen und aufbewahren.
- Ab Mitte November online Antrag mit Rechnung beim Förderportal der SAB. (Sächsische Aufbaubank) stellen.
- Laden Sie den Scan Ihrer bezahlten Rechnung und Ihren Personalausweis hoch.
- Die Antragstellung geht nur online. Dazu benötigen Sie eine digitale Unterschrift über den Dienstleister Verimi.
- Zuschuss wird nach erfolgreicher Prüfung überwiesen.
Reparaturbonus Rechner
Voraussetzungen für den Reparaturbonus in Sachsen
- Antragsberechtigt: Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind und im Freistaat Sachsen den Hauptwohnsitz haben.
- Das defekte Gerät muss auf der Liste der förderfähigen Elektrogeräte stehen.
- Die Reparatur muss bei einem gelisteten Fachbetrieb gemacht werden.
- Sie können bis zu zwei Reparaturen pro Jahr fördern lassen.
- Sie erhalten 50% der Kosten zurück, maximal 200 Euro pro Reparatur.
- Der Mindest-Rechnungsbetrag liegt bei 115 Euro (neu).
- Gefördert werden Reparaturen ab dem 2. Oktober 2025.
- Die Antragstellung erfolgt digital über die Sächsische Aufbaubank.

Welche Geräte werden gefördert?
Geförderte Geräte (Auszug), (Liste):
Die Liste ist abschließend. Sie umfasst unter anderem:
- Unterhaltungselektronik: Mobiltelefone, Tablets, Laptops, Fernseher, Spielkonsolen
- Haushaltsgeräte: Waschmaschinen, Wäschetrockner, Geschirrspüler, Kühlschränke, Kaffeemaschinen, Backöfen
- Sonstiges: Rasenmäher, Drohnen, Digitalkameras, Alarmanlagen, Nähmaschinen und Stecker-Solaranlagen (Balkonkraftwerke)

Was ist ausgeschlossen?
Die Förderung gilt nur für Reparaturen, die erfolgreich sind.
Ausschlusskriterien (Keine Förderung)
- Erfolglose Reparaturen: Kosten für erfolglose Reparaturen (wie Anfahrtskosten) sind nicht förderfähig.
- Verbesserungen: Maßnahmen zur „Verbesserung“ eines funktionierenden Geräts sind ausgeschlossen.
- Austausch: Der Austausch eines defekten Geräts durch ein komplett neues Ersatzgerät wird nicht gefördert.
- Doppelförderung: Sie dürfen keine zusätzlichen Fördermittel anderer öffentlicher Stellen für dieselbe Reparatur in Anspruch nehmen.

Ziele des Reparaturbonus
Das Programm dient dem Umweltschutz und der Ressourcenschonung. Indem es Anreize schafft, die Lebensdauer von Geräten zu verlängern und Elektroschrott zu reduzieren.
Zudem stärkt es die regionale Wirtschaft durch die Unterstützung lokaler Reparaturunternehmen.
Das Programm ist ein Erfolg: Bis Ende 2024 wurden bereits über 24.500 Anträge eingereicht.

Kontakt für Fragen
- Allgemeine SAB-Servicehotline: 0351 4910-0 (Montag bis Donnerstag 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr (12:00 bis 13:00 Uhr Mittagspause), Freitag 09:00 bis 15:00 Uhr)
- Reparaturbonus-Hotline (speziell für Reparaturbonus-Fragen): 0351 4910-4905 (dienstags 15:00 bis 17:00 Uhr, donnerstags 09:00 bis 11:00 Uhr)
- E-Mail-Kontakt (für allgemeine und Reparaturbonus-Fragen): servicecenter@sab.sachsen.de

weitere Reparaturmöglichkeiten Elektrogräte z.B. Smartphone
- Nutzen Sie Repair-Cafés in Sachsen für gemeinschaftliche Reparaturen.
- Erwägen Sie Do-it-yourself-Reparaturen, z.B. Handy Display selbst reparieren
- Senden Sie Ihr Handy bequem an eine Handy-Versandwerkstatt.
Alternativen zur Elektrogeräte-Reparatur
Wenn sich eine Reparatur nicht lohnt, könnten folgende Optionen in Frage kommen:
- Handy-Sammelstellen in Sachsen
- Elektrogeräte entsorgen
- ReMap – Sachsen
- Abfälle vermeiden – Hausratbörsen
- gebrauchte Geräte kaufen
- gebrauchte Handys kaufen und verkaufen
- Tausch- u. Verschenkmärkte
- Mieten statt kaufen: Werkzeug und Elektronik
Vergleichen Sie die Kosten, z.B. bei der iPhone Reparatur
jetzt das Handy einsenden (ohne Reparaturbonus)
es gibt auch den Reparaturbonus Thüringen