Reparaturbonus Sachsen könnte 2025 eingestellt werden

Der Reparaturbonus Sachsen könnte Jahr 2025 eingestellt werden.
Das SMWA hat jedoch noch nicht endgültig entschieden.
Da die verfügbaren Haushaltsmittel nahezu vollständig aufgebraucht sind. Der geringe Restbetrag soll im Rahmen der Haushaltsplanung des Freistaates Sachsen für die Jahre 2025 und 2026 eingespart werden?

Reparaturservice (Symbol)

Reparatur von Elektrogeräten auch ohne Bonus

Auch ohne den Bonus gibt es weiterhin viele gute Gründe, Elektrogeräte reparieren zu lassen:

  • Umweltschutz: Reparieren schont Ressourcen und reduziert Elektroschrott.
  • Kostenersparnis: Oft ist eine Reparatur günstiger als ein Neukauf.
  • Stärkung der regionalen Wirtschaft: Unterstützung lokaler Reparaturunternehmen.

Reparaturmöglichkeiten Elektrogräte z.B. Smartphone

Handy Reparatur

Was war der Reparaturbonus Sachsen?

Auch wenn das Programm beendet sein könnte, hier die wichtigsten Informationen zum Reparaturbonus Sachsen:

  • Ziel: Der Reparaturbonus sollte Bürger des Freistaates Sachsen dazu bewegen, privat genutzte Elektro- und Elektronikgeräte reparieren zu lassen. Dies diente der Förderung von Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung.
  • Förderung: 50 % der förderfähigen Ausgaben, maximal jedoch 200 Euro pro Reparatur, bei einem Mindestbetrag von 75 Euro.
  • Anzahl der Reparaturen: Pro Kalenderjahr konnten bis zu zwei Reparaturen gefördert werden.
  • Förderfähige Geräte: Es gab eine Liste der förderfähigen Geräte. Bei Fragen zu nicht aufgeführten Geräten konnte man sich an reparaturbonus@smekul.sachsen.de wenden.
  • Antragsberechtigte: Antragsberechtigt waren volljährige Personen mit Hauptwohnsitz in Sachsen. Unternehmen, Kommunen, Vereine usw. waren nicht antragsberechtigt.
  • Reparaturbetriebe: Die Reparatur musste durch ein gelistetes Reparaturunternehmen erfolgen. Es nahmen über 500 Betriebe teil.
  • Antragstellung: Die Antragstellung erfolgte ausschließlich digital über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank (SAB). Notwendig war eine Registrierung und Identifizierung über den Dienstleister Verimi.
Reparaturservice (Symbol)

Ablauf der Antragstellung:

  1. Reparaturbetrieb auswählen und Gerät reparieren lassen.
  2. Rechnung bezahlen.
  3. Sich digital auf der Webseite der SAB registrieren.
  4. Antrag mit Reparaturrechnung über das Förderportal der SAB einreichen.
    • Benötigte Dokumente: Scan der Rechnung und Personalausweis.
  5. Den Zuschuss auf das angegebene Konto erhalten.      

Das Programm hat gezeigt, dass es die Menge an entsorgten Elektro- und Elektronikaltgeräten reduzieren konnte.

reparieren statt wegwerfen

Alternativen zur Elektrogeräte-Reparatur

Wenn sich eine Reparatur nicht lohnt, könnten folgende Optionen in Frage kommen:

jetzt das Handy einsenden (ohne Reparaturbonus)

Reparaturbonus in anderen Regionen.