Wie hoch ist der Reparaturbonus in Berlin?

Seit dem 17. September 2024 gibt es den Reparaturbonus in Berlin.
Damit fördert das Land Berlin die Reparatur von Elektrogeräten aus Privathaushalten.
Den Antrag stellen Sie beim IBB Business Team.

Sie können das defekte Elektrogerät sowohl in einer Fachwerkstatt Ihrer Wahl reparieren lassen, als auch in einem Repair-Café.

  1. Bei Reparaturen in einem Gewerbebetrieb werden 50% der förderfähigen Reparaturkosten erstattet.
    Der Mindestrechnungsbetrag ist 75 Euro inkl. MwSt.
    (Gefördert werden Reparaturkosten zwischen 75 Euro und 400 Euro inkl. MwSt.)
    Beispiel: Ihre Handy Reparatur kostet 100 Euro. Dann bekommen Sie 50 Euro wieder.
  2. Bei Reparaturen in einem Repair-Café werden 100% der Ersatzteilkosten erstattet.
    Die Mindestrechnungssumme für das eingebaute Ersatzteil ist 25 Euro inkl. MwSt.
    (Gefördert werden Ersatzteilkosten zwischen 25 Euro und 200 Euro inkl. MwSt.)

Die maximale Förderhöhe beträgt 200 Euro pro Person und Kalenderjahr.
Pro Jahr kann ein Antrag gestellt werden.
Dies bezieht sich aktuell jedoch nur auf den Förderzeitraum 2024.
(Ob das Förderprogramm 2025 verlängert wird, hängt von der Haushaltslage ab.)



So funktioniert der Reparaturbonus in Berlin

Reparaturmöglichkeiten:

  1. Fachbetrieb: Lassen Sie Ihr defektes Gerät in einem Handwerksbetrieb, beim Hersteller oder in einem Elektronikgeschäft reparieren.
    (falls Sie keine Reparaturwerkstatt kennen, können Sie auch beim Netzwerk repami nachsehen)
  2. Repair-Café: Besuchen Sie ein Repair Café in Berlin
Reparaturservice (Symbol)

Antrag stellen beim IBB Business Team:

Nach der Reparatur und Bezahlung:

  1. Stellen Sie den Antrag online bei IBB Business Team GmbH, dazu benötigen Sie:
    • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (ggf. Aufenthaltstitel)
    • eventuell eine EC- bzw. Girokarte
  2. Laden Sie folgende Dokumente hoch:
    • Reparaturrechnung mit Ust-ID
      • Rechnung enthält Angaben zu Ersatzteilen, Arbeitsleistung und Umsatzsteuer.
      • Die antragstellende Person muss mit Rechnungsempfänger identisch sein.
    • Zahlungsbeleg/Kontoauszug
    • Ggf. Laufzettel bei Reparatur im Repair-Café
  3. Bei Bewilligung überweist das IBB Business Team den Bonus auf Ihr Konto.

Kontakt für Fragen

IBB Business Team
Telefon: 030 / 2125 2367 (Mo – Fr: 9:00 bis 16:00 Uhr)
E-Mail: reparaturbonus@ibb-business-team.de

Förderbedingungen

  1. Antragsberechtigt:
    • Erwachsene Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Berlin.
    • Ausgeschlossen sind Schulen, Vereine und Unternehmen.
  2. Rechnungsanforderungen:
    • Ausstellung auf eine Privatperson
    • Mindestrechnungssumme:
      • 75 Euro inkl. MwSt. bei Reparaturen in Fachwerkstätten
      • 25 Euro inkl. MwSt. bei Reparaturen in Repair-Cafés
    • Reparatur muss nach Inkrafttreten der Förderrichtlinie (14. September 2024) erfolgt sein. Frühere Reparaturen sind nicht förderfähig.
  3. Förderfähige Elektro- und Elektronikgeräte aus Privathaushalten:
    • Haushaltsübliche Geräte wie Handys, Tablets, PCs/Laptops, Waschmaschinen, Kaffeemaschinen, Geschirrspüler, Elektroherde, etc.
    • Vollständige Liste, siehe förderfähige Elektrogeräte
  4. Nicht förderfähig
    • Eigenreparaturen zuhause
Reparatur Symbol

Ziele des ReparaturBONUS Berlin

Das Land Berlin fördert mit dem ReparaturBONUS die nachhaltige Nutzung von Elektrogeräten.
Das schont wichtige Umweltressourcen und vermeidet Elektroschrott.
Ziel ist die Zero Waste City.
Berlin unterstützt damit das von der EU beschlossene Recht auf Reparatur.
(nähere Infos zum ReparaturBONUS Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt)

Für 2024 stehen 1,25 Millionen Euro an Fördermittel zur Verfügung.
Es gibt eine Förderrichtlinie.

Sie können eine Handy Reparatur in Berlin wählen, oder ganz bequem einsenden und anschließend den Bonus beantragen.

Falls es sich nicht mehr lohnt, das Handy zu reparieren, dann können Sie es auch an einer Handy-Sammelstelle in Berlin abgeben.